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Trans*Inter*Queer: Bahnbrechender Entschluss des Bundesverfassungsgerichts

Das Bundesverfassungsgericht fordert die Regierung auf, einen weiteren positiven Geschlechtseintrag neben „männlich“ und “weiblich“ ins Personenstandsrecht aufzunehmen oder die Registrierung ganz zu streichen. Bei Umsetzung hätte Deutschland eine Vorreiterrolle in Europa.

Der jüngste Beschluss des Bundesverfassungsgerichts hat es in sich!

Er verpflichtet Gesetzgeber dazu, eine verfassungskonforme Regelung für einen weiteren positiven Geschlechtseintrag neben „männlich“ und “weiblich“ ins Personenstandsrecht aufzunehmen oder die Registrierung ganz zu streichen. Diese Entscheidung reicht weiter als alle bisher umgesetzten gesetzlichen Regelungen in ganz Europa. Was ist passiert?

Zunächst einmal hatte die inter*Person Vanja Verfassungsbeschwerde eingelegt und sie  wurde dabei von der Kampagne „Dritte Option“ unterstützt. In mehreren Instanzen war Vanja verwehrt worden, sich anders als „männlich“ oder „weiblich“ oder ohne Eintrag registrieren zu lassen. Als der Fall vorm Bundesverfassungsgericht landete, holte dieses Stellungnahmen von einem Dutzend fachlich im Feld arbeitender NGOs ein. Pünktlich zum 8.11., dem internationalen Intersex Day of Solidarity und zu einem Zeitpunkt, in dem es in den Sondierungsgesprächen und etwaigen Koalitionsverhandlungen für eine künftige Bundesregierung auch darum geht, Maßnahmen zum Schutz der Rechte von inter* und trans* Menschen im Koalitionsvertrag zu verankern, hat das BVerfG dem Gesetzgeber auferlegt, bis zum 31.12.2018 einen Gesetzesentwurf zu liefern, der das allgemeine Persönlichkeitsrecht von inter*, nicht-binären und trans* Menschen und das im Artikel 3 Grundgesetz verbürgte Diskriminierungsverbot nicht mehr verletzt.

Die niedrigeren Instanzen hatten Vanjas Beschwerde abgelehnt, da „das deutsche Rechtssystem binär sei und keinen dritten Geschlechtseintrag zulasse“. Dieser Auffassung wiedersprach das Bundesverfassungsgericht eindeutig. Denn durch die bloße Streichung des bisherigen Geschlechtseintrags werde nicht abgebildet, „dass Vanja sich zwar nicht als Mann oder als Frau, aber auch nicht als geschlechtslos begreift, und nach eigenem Empfinden ein Geschlecht jenseits von männlich oder weiblich hat”. Weiter führt das Gericht aus: “Die ‚fehlende Angabe‘ belässt es bei dem allein binären Grundmuster der Geschlechtszugehörigkeit und ruft den Eindruck hervor, dass die rechtliche Anerkennung einer weiteren Geschlechtsidentität nicht in Betracht kommt und die Geschlechtseintragung lediglich noch nicht geklärt, noch keiner Lösung zugeführt oder auch vergessen wurde.”

 „Niemand wird gezwungen, sich diesem weiteren Geschlecht zuzuordnen“

Weiter heißt es: „Dass im geltenden Personenstandsrecht keine Möglichkeit besteht, ein drittes Geschlecht positiv eintragen zu lassen, lässt sich nicht mit Belangen Dritter rechtfertigen. Durch die bloße Eröffnung der Möglichkeit eines weiteren Geschlechtseintrags wird niemand gezwungen, sich diesem weiteren Geschlecht zuzuordnen.“ Das Urteil ermöglicht damit endlich Wahlfreiheit, ohne jemanden zu etwas zu zwingen.

Ria Klug von TransInterQueer e.V., deren Stellungnahme vom BVerfG ebenfalls eingeholt worden kommentiert: „Wir halten dieses Urteil für ein deutliches Signal an die politisch Verantwortlichen, endlich von sich aus tätig zu werden, anstatt sich in beschämender Weise vom Bundesverfassungsgericht Handlungsanweisungen erteilen zu lassen. Jetzt steht als nächster und längst überfälliger Schritt das Verbot uneingewilligter geschlechtsverändernder Eingriffe an intergeschlechtlichen Kindern an. Auch muss das reformbedürftige, in seiner medizinisch-pathologisierenden Perspektive völlig überholte Transsexuellengesetz (TSG) zu Gunsten eines Geschlechtervielfaltsgesetzes endlich abgeschafft werden.“

Auch OII Europe, IVIM Deutschland, Transgender Europe und die Bundesvereinigung Trans* betonten in einem gemeinsamen Statement: “Wir begrüßen dieses erdbebenhaften Beschluss als einen Leuchtturm der Hoffnung für jede Person außerhalb der Normen von Körper und Geschlecht in Deutschland und Europa. Es gibt mehr als zwei biologische und soziale Geschlechter. Es ist sehr an der Zeit, die Rechte jeder Person anzuerkennen, die sich nicht als ausschließlich männlich oder weiblich identifiziert, unabhängig von körperlichen Merkmalen. Diese Menschen sind besonders von Gewalt, Diskriminierung und Ungleichbehandlung betroffen, in einem System, das nur ‚männlich‘ oder ‚weiblich‘ kennt.“

Nächster Schritt: Verbot operativer Eingriffe an Neugeborenen

Eine hervorragende Grundlage für eine Umsetzung des BVerfG-Auftrags bietet das Gutachten „Geschlechtervielfalt im Recht“, das vom Deutschen Institut für Menschenrechte im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) in diesem Jahr erstellt worden ist. Drei Jahre hatte das BMFSFJ in der vergangenen Legislaturperiode die interministerielle Arbeitsgruppe „Transsexualität/Intersexualität“ koordiniert, an der u.a. auch die Bundesministerien des Inneren und der Justiz teilgenommen haben. Das in diesem Rahmen beauftragte Gutachten des DIfM empfiehlt ein Geschlechtervielfaltsgesetz, das die Regelungslücken schließen soll, die es inter*. trans* und nicht-binären Menschen massiv erschweren, rechtlich gut geschützt zu sein. 

Dass sich medizinische Eingriffe an neugeborenen intergeschlechtlichen Kindern sehr wohl verbieten lassen, zeigt das Beispiel Malta. Leider umfasst in Deutschland das Transsexuellengesetz immer noch demütigende psychopathologisierende Begutachtungen, die einen massiven Eingriff in die geschlechtliche Selbstbestimmung darstellen – eine restlos überholte Perspektive auf das Leben und die Selbstbestimmung von Menschen.